Honorare
Generell klären wir unsere Mandanten über die voraussichtlichen Kosten und die verschiedenen Möglichkeiten der Honorierung auf. Für die Berechnung der Honorare stehen drei Varianten zur Auswahl.
1. Das Honorar bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wenn keine hiervon abweichende schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Das Honorar nach dem RVG ist abhängig von den entstehenden, gesetzlich geregelten Gebührentatbeständen und dem zugrunde zu legenden Gegenstandswert, der sich anhand gesetzlicher Bestimmungen festlegen lässt.
2. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Berechnung des Honorars auf Zeitstundenbasis. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung.
3. Bei zeitlich überschaubaren standarisierten Verfahren oder bei Vertragsgestaltungen kommt auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Betracht.
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